Liebe Ruderkameraden,
wie allgemein bekannt ergeben sich zumindest für den November neue Regelungen im Umgang mit SARS CoV-2.
Um auch den auswärtigen Mitgliedern die für uns in Sachsen-Anhalt geltenden Regelungen vertraut zu machen, hier der Auszug dieser Verordnung welcher für uns ab 02.11.2020 im Verein gilt: